Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.03.2025

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der AIRFFECT Vertriebs-GmbH (nachfolgend: „AIRFFECT“) und dem Vertragspartner (nachfolgend: „Kunde“), sofern dieser Unternehmer ist.
  3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Angebote und Lieferungen, selbst dann, wenn dies nicht erneut gesondert vereinbart wird.
  4. Mit Erteilung eines Auftrages an AIRFFECT erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung an.
  5. Einkaufsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Unseren AGB widersprechende Einkaufsbedingungen des Kunden (bzw. Teile derselben) gelten nur dann, wenn und soweit sich AIRFFECT damit ausdrücklich einverstanden erklärt. In diesem Falle bleiben jedoch alle übrigen Vereinbarungen wirksam. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn AIRFFECT in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
  6. Vertragsabschluss
  7. Angebote von AIRFFECT sind stets unverbindlich und als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden zu werten.
  8. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung gibt der Kunde mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Kauf bzw. die Herstellung und Lieferung von bestimmten Liefergegenständen ab. Ein Vertrag zwischen AIRFFECT und dem Kunden kommt allein mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung von AIRFFECT in Textform zustande.
  9. Ergänzungs- und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Jegliche Änderungswünsche gelten als abgelehnt, soweit AIRFFECT ihnen nicht ausdrücklich zustimmt.
  10. AIRFFECT ist berechtigt, Bestellungen des Kunden abzulehnen.
  11. Teillieferungen und Teilleistungen sind ausdrücklich zulässig. Teilleistungen und Teillieferungen kann AIRFFECT dem Kunden in angemessenem Umfang in Rechnung stellen.
  12. Leistungsinhalt
  13. Die Beschaffenheit der Liefergegenstände bestimmt sich ausschließlich nach den zwischen AIRFFECT und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Liefergegenstände.
  14. Verbindliche Zusicherungen und Garantien bzw. Beschaffenheitsgarantien im Rechtssinne werden ausdrücklich als solche bezeichnet und ausgewiesen. Die Angebote und Produktdarstellungen in Katalogen, auf der Website oder in sonstigen Werbemitteln von AIRFFECT sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben, DIN-Normen sowie sonstige Beschreibungen des Liefergegenstands aus Angebotsunterlagen oder der Auftragsbestätigung stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder Beschaffenheitsgarantieerklärungen bezüglich der Liefergegenstände dar, sofern diese nicht gesondert und ausdrücklich als solche ausgewiesen sind.
  15. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten könnte.
  1. Lieferbedingungen / Gefahrübergang
  2. Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Technische Konstruktions- und Formänderungen der Liefergegenstände bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich, indes objektiv zweckmäßig und den Kunden zumutbar sind.
  3. Verbindliche Liefertermine oder -fristen werden ausdrücklich als solche vereinbart und auf dem Angebot oder der Auftragsbestätigung als „verbindlich“ gekennzeichnet. In der Regel beträgt die Lieferzeit 7-10 Werktage.
  4. Eine Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Ausführungseinzelheiten, Freigaben und dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Verbindliche Liefertermine oder -fristen sind eingehalten, wenn die Liefergegenstände bis zu ihrem Ablauf bereitgestellt wurden und AIRFFECT die Abholbereitschaft mitgeteilt hat oder, im Falle einer abweichenden Regelung, die Liefergegenstände an den ersten Frachtführer übergeben wurden.
  5. Verlässt ein Liefergegenstand mit Ablauf eines vereinbarten Liefertermins das Werk, gilt letzterer als eingehalten. Sind für die Fertigstellung des Liefergegenstandes Informationen, Genehmigungen, etc. seitens des Kunden erforderlich, oder ergeben sich seitens des Kunden nach Auftragserteilung Änderungen bzw. Abweichungen zum ursprünglichen Auftrag, gelten vereinbarte Liefertermine als nicht verbindlich. Ist der Kunde mit seiner Leistung oder Teilen davon in Verzug, verschiebt sich der vereinbarte Liefertermin entsprechend. Sind Liefergegenstände trotz angemessener Vorkehrungen zur Belieferung durch den Vorlieferanten nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird AIRFFECT den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
  6. Liefertermine ändern und Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder Ereignissen, die AIRFFECT die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstörung, Brand, Streik, Anschläge, kriegerischen Auseinandersetzungen, Verkehrsstörungen, Handelsbeschränkungen, Pandemielagen) um die Dauer der Behinderung gleichgültig, ob sie bei AIRFFECT selbst oder Subunternehmen eintreten. Als solches Ereignis gilt insbesondere auch ein Unterbleiben der Lieferung oder ein Verzug durch den Hersteller der Vertragsprodukte. Bis zur Selbstbelieferung ist AIRFFECT von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten ist von AIRFFECT zu vertreten. Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, steht sowohl AIRFFECT als auch dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
  7. Liegt die Nicht-Einhaltung eines Liefertermins in von AIRFFECT zu vertretenden Gründen, kann der Kunde AIRFFECT schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen. Nach Verstreichen dieser Frist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts werden bereits gezahlte Beträge unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichtlieferung ist von Kunde zu vertreten.
  8. Die Auslieferung der Ware erfolgt vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung durch Übernahme „ab Werk“ des Herstellers AIRFFECT Vertriebs-GmbH, Industriestr. 1-3, 83317 Teisendorf, Deutschland. Dies bedeutet, dass AIRFFECT im Rahmen der Lieferung ausschließlich die Bereitstellung des Liefergegenstands am mitgeteilten Werk von AIRFFECT sowie die Mitteilung der Abholbereitschaft gegenüber dem Kunden schuldet. Übernimmt AIRFFECT im Einzelfall zusätzlich die Versendung der Liefergegenstände, so schuldet AIRFFECT ausschließlich die Organisation des Transportes sowie die Übergabe ab Werk AIRFFECT an den ersten Frachtführer / Spediteur. Der Kunde hat alle mit der Versendung verbundenen Kosten (z.B. Fracht, Rollgelder, Verladekosten- und Gebühren, Zölle) zu tragen, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland anfallen. Soweit AIRFFECT im Einzelfall zusätzlich Verpflichtungen hinsichtlich des Transports übernimmt, sind die Versand- bzw. Transportwege und -mittel, soweit nicht anderweitig vereinbart, AIRFFECT überlassen. Die Verpflichtung des Kunden zur Übernahme der mit dem Versand bzw. Transport verbundenen Kosten bleibt unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen abzunehmen. AIRFFECT liefert unversichert, soweit nichts anderweitig vereinbart wurde. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur / Frachtführer oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Anzeige der Versandbereitschaft. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn der Spediteur durch AIRFFECT benannt und auf Kosten des Kunden beauftragt wird. Für den Fall des Annahmeverzuges hat der Kunde für Lagerkosten aufzukommen. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ Incoterms 2020 verkauft. Bei Auslieferung durch eigene Mitarbeiter von AIRFFECT geht die Gefahr über, sobald die Liefergegenstände an dem vom Kunde angegebenen Ort bereitgestellt werden.
  9. h) Für den Einbau bzw. die Montage und alle damit zusammenhängende Leistungen und erforderlichen Materialien, sowie für alle am Liefergegenstand vorzunehmende Einstellungen, ist der Kunde selbst verantwortlich. All diese Arbeiten hat der Kunde unter sonstigem Entfall aller Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche von einem Fachmann durchführen zu lassen und entsprechende Kosten selbst zu tragen.
  10. Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Verwendung der Vertragsprodukte eigenverantwortlich zu prüfen und zu schaffen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde für die Erteilung etwaig erforderlicher Genehmigungen selbst Sorge zu tragen.
  11. Abnahmen
  12. Soweit im Einzelfall eine Abnahme zu erfolgen hat oder gesondert vereinbart wurde, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach erfolgter Meldung durch AIRFFECT, durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
  13. Im Falle einer gesetzlich vorgesehenen oder gesondert vertraglich vereinbarten Abnahme gilt diese als stillschweigend erfolgt, wenn der Kunde die Liefergegenstände unberührt eines Abnahmeprüfungstermins bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen hat und im Regelbetrieb ohne Mitteilung von Mängeln nutzt und keine Aufforderung des Kunden zur Vornahme einer Abnahmeprüfung erfolgt. Die konkludente Abnahme ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kunde die Liefergegenstände bereits für einen Zeitraum von drei (3) Wochen ohne Beanstandung von Mängeln und ohne Aufforderung zur Vornahme der Abnahmeprüfung genutzt hat.
  14. Im Falle einer gesetzlich vorgesehenen oder gesondert vertraglich vereinbarten Abnahme gilt diese als stillschweigend erfolgt, wenn der Kunde die Liefergegenstände unberührt eines Abnahmeprüfungstermins bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen hat und im Regelbetrieb ohne Mitteilung von Mängeln nutzt und keine Aufforderung des Kunden zur Vornahme einer Abnahmeprüfung erfolgt. Die konkludente Abnahme ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kunde die Liefergegenstände bereits für einen Zeitraum von drei (3) Wochen ohne Beanstandung von Mängeln und ohne Aufforderung zur Vornahme der Abnahmeprüfung genutzt hat.
  • Preise, Zahlungsbedingungen und Stornogebühren
  • Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich in Euro und exklusive Umsatzsteuer ab Werk. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungspesen, Kosten der Entladung beim Kunden, Zölle, öffentlicher Gebühren und Abgaben trägt der Kunde und werden gesondert berechnet. Die Preise für die Liefergegenstände verstehen sich grundsätzlich ohne Montage und Inbetriebnahme, diese Nebenleistungen müssen jeweils gesondert in Auftrag gegeben werden.
  • Ändert sich nach Vertragsabschluss der Liefergegenstand aufgrund von Änderungswünschen des Kunden, so ist ein entsprechend angepasster, neuer Preis mit AIRFFECT zu vereinbaren. Kommt eine Einigung der Parteien nicht zustande, so ist AIRFFECT berechtigt, den neuen Preis nach billigem, gerichtlich der Höhe nach überprüfbarem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des aus der Änderung resultierenden Material- und Personalaufwandes sowie eines angemessenen Deckungsbetrags festzusetzen.
  • Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde gegenüber AIRFFECT die erste Hälfte der Vertragssumme nach Annahme des Angebotes durch den Kunden oder nach Zusendung der Auftragsbestätigung zu leisten. Die Produktion der Vertragsprodukte wird erst nach Eingang der Akontozahlung in Auftrag gegeben, sodass sich auch die Lieferfristen erst ab diesem Datum berechnen. Die Verrechnung der zweiten Hälfte der Vertragssumme erfolgt bei Bereitstellung der Vertragsprodukte zur Abholung. Zahlungen haben, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Bankkonto zu erfolgen.
  • Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist AIRFFECT berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von AIRFFECT durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis objektiv und konkret gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde die Bezahlung offener Forderungen von AIRFFECT ohne sachliche Begründung verweigert bzw. nicht leistet oder keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von AIRFFECT bestehen. In den Fällen, in welchen der Kunde nach einem entsprechenden Verlangen von AIRFFECT die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung verweigert, ist AIRFFECT berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei im Falle des Teilrücktritts die Rechnungen bezüglich von Forderungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. Bei Überschreitung kalendarisch bestimmter oder bestimmbarer Zahlungsfristen kommt der Kunde ohne Weiteres, insbesondere ohne eine Mahnung, in Verzug, es sei denn, der Kunde hat die Überschreitung nicht zu vertreten.
  • Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist AIRFFECT berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und den Ersatz der Betreibungskosten geltend zu machen. Ist der Kunde mit seinen fälligen Zahlungen mehr als zwei Monate im Rückstand, ist AIRFFECT berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und zusätzlich den Ersatz eines entstandenen Schadens zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens und weiterer Kosten und Aufwendungen sowie der Nachweis eines tatsächlich geringeren Verzugsschadens bleiben AIRFFECT bzw. dem Kunden vorbehalten.
  • AIRFFECT ist berechtigt, Teilrechnungen nach eigenem Ermessen zur legen.
  • Bestellungen gelten mit Eingang des Auftrages bei AIRFFECT als verbindlich. Storniert der Kunde eine Bestellung nach Eingang des Auftrages bei AIRFFECT, hat der Kunde Stornogebühren in der Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes zu leisten.
  • AIRFFECT kann im Fall des Annahmeverzugs den Ersatz der aus dem Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten und Aufwendungen verlangen (z.B. Mehrkosten und Aufwände der Einlagerung). Diese Kosten und Mehraufwände werden pro Werktag des Annahmeverzugs mit 0,5 % des Nettopreisvolumens, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Nettopreisvolumens pauschaliert. Die Geltendmachung tatsächlich höherer sowie der Nachweis tatsächlich niedrigerer Kosten / Aufwendungen infolge des Annahmeverzugs bleiben AIRFFECT und dem Kunden vorbehalten.
  1. Gewährleistung
  2. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf etwaige Mängel und Schäden sorgfältig zu prüfen (vgl. § 377 HGB). Die Liefergegenstände gelten als genehmigt, wenn keine Mängelrüge in Textform unverzüglich nach der Übernahme eingereicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Mangel bei der sofortigen, sorgfältigen Überprüfung nicht erkennbar war; in einem solchen Fall muss die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels in Textform bei AIRFFECT eingehen. Als Rügefrist gilt jeweils eine Frist von sieben (7) Werktagen nach Übernahme (offene Mängel) bzw. nach Entdeckung (verdeckte Mängel).
  3. Soweit nicht anderweitig vereinbart, gilt das gesetzliche Gewährleistungsregime. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übernahme der Liefergegenstände, im Falle einer gesetzlich vorgesehenen oder vertraglich vereinbarten Abnahme ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hat längstens innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger zu erfolgen und gilt danach als ausgeschlossen.
  4. AIRFFECT hat nach eigenem Ermessen aus den in Betracht kommenden Gewährleistungsbehelfen zu wählen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Die Nacherfüllung ist erst als fehlgeschlagen zu betrachten, sofern ein dritter (3) Nachbesserungsversuch seitens AIRFFECT fehlgeschlagen ist. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von AIRFFECT nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an dem Vertragsgegenstand vorgenommen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass die betreffenden Mängel nicht durch die Veränderungen verursacht wurden und dass die Mängelbeseitigung durch die Veränderungen nicht unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall muss der Kunde indes die durch die Veränderungen entstehenden zusätzlichen Kosten für die Mängelbeseitigung tragen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen verspäteter Lieferung aufgrund von höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen ist ausgeschlossen. Gewährleistungsrechtliche Schadensersatzansprüche sind im Umfang des Ziffer 6. beschränkt bzw. begrenzt.
  5. Wenn Nutzungsempfehlungen oder sonstige Anweisungen von AIRFFECT nicht befolgt werden, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Dies gilt ebenfalls, wenn die Liefergegenstände vom Kunden nicht sachgemäß gelagert werden oder diese einer unsachgemäßen Belastung bzw. Einwirkung ausgesetzt sind.
  6. Beim Verkauf gebrauchter Liefergegenstände durch AIRFFECT ist die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche gilt die Beschränkung / Begrenzung gemäß Ziffer 6.
  7. Eine Rücksendung der Ware, die nicht auf Gewährleistungsansprüchen beruht und vorab nicht durch AIRFFECT genehmigt wurde, erfolgt auf Gefahr des Kunden, der alle anfallenden Kosten zu übernehmen hat. AIRFFECT behält sich das Recht vor, die Annahme nicht genehmigter Rücksendungen abzulehnen.
  1. Haftung für Schadensersatz
  1. Auf Schadensersatz haftet AIRFFECT – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch seitens gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AIRFFECT nur
  3. aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  4. bb) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von AIRFFECT jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. In diesem Rahmen ist die Ersatzpflicht von AIRFFECT für Sach- und Vermögensschäden auf die Deckungssumme der Produkthaft- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung von AIRFFECT beschränkt. AIRFFECT ist bereit, dem Kunden auf Verlangen eine Deckungsbestätigung des Versicherers vorzulegen.
  5. Die sich aus Ziffer 6 b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht für Ansprüche aus § 826 BGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG).
  6. AIRFFECT haftet nicht für Schäden, die sich aus unsachgemäßem Gebrauch oder Montage bzw. Ein-/Umbauten, mangelnder oder unsachgemäßer Wartung, natürlicher Abnutzung, Witterungseinflüssen, Transport und Lagerung, fahrlässigem Verhalten des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen oder ähnlichem ergeben. AIRFFECT haftet darüber hinaus nicht für Schadenersatzansprüche Dritter, die sich auf Grund der Nichtbefolgung der Gebrauchsanweisung oder fahrlässiger Handhabung ergeben, wobei leichte Fahrlässigkeit von dieser Bestimmung umfasst ist.
  7. Soweit AIRFFECT im Rahmen des allgemeinen Geschäftsverkehrs unverbindliche technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird, und diese Auskünfte bzw. diese Beratung nicht zum geschuldeten, vertraglich vereinbarten Lieferumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.
  8. Für Ansprüche, die sich in Zusammenhang mit möglicherweise erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen oder Emissionsvorschriften ergeben, übernimmt AIRFFECT keine Haftung. Der Kunde ist für die Einholung etwaiger öffentlich-rechtlicher Genehmigungen sowie für die Einhaltung von Emissionsvorschriften verantwortlich. AIRFFECT haftet nicht für Verzögerungen oder Zusatzkosten, die sich aus fehlenden oder verweigerten Genehmigungen oder aus Änderungen von Emissionsvorschriften ergeben, es sei denn, AIRFFECT hat eine ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung oder Beschaffung übernommen.
  9. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln verjähren ein Jahr nach Übernahme bzw. Abnahme der Liefergegenstände, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von AIRFFECT, Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder der Mangel zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geführt hat.
  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung alle Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden im Eigentum von AIRFFECT. Der Eigentumsvorbehalt berührt die Bestimmungen über den Gefahrübergang in Ziffer 4 nicht.
  3. Solange das Eigentum an den Liefergegenständen nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat dieser die Liefergegenstände pfleglich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Etwaig erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
  4. Der Kunde darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder veräußern noch verpfänden und hat ihn mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und zu betreiben.
  5. Der Kunde hat unverzüglich in Textform anzuzeigen, wenn Liefergegenstände oder Teile hiervon gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Der Kunde ist im Falle der nicht erfolgten oder nicht unverzüglichen Anzeige verpflichtet, AIRFFECT die für die Geltendmachung der Rechte von AIRFFECT entstehenden, erforderlichen und zweckmäßigen Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat die Nichteinhaltung der vorstehenden Mitteilungspflichten nicht zu vertreten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AIRFFECT die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
  1. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsverbot
  2. Die Aufrechnung durch den Kunden oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, ist nur auf Grundlage unbestrittener, rechtskräftig festgestellter und/oder entscheidungsreifer Gegenansprüche des Kunden zulässig.
  3. Im Streitfall ist AIRFFECT berechtigt, Lieferungen und/oder Leistungen zurückzubehalten bzw. einzustellen.
  4. Nennung als Referenzkunde

Der Kunde stimmt der direkten oder indirekten Bezugnahme auf seine vertragliche Beziehung mit AIRFFECT zu, insbesondere der Nennung des Kunden als Referenzkunde.

  1. Datenschutz
  2. AIRFFECT erhebt im Rahmen der Vertragsdurchführung Daten von seinen Kunden. AIRFFECT beachtet dabei die Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  3. Nähere Informationen dazu, inwieweit AIRFFECT personenbezogene Daten verarbeitet, erhält der Kunde über die auf der Webseite abrufbare Datenschutzerklärung.
  4. Sonstige Bestimmungen
  5. Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der zwischen AIRFFECT und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, in eine neue Bestimmung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit gekannt hätten. Dies gilt entsprechend für planwidrige und daher ergänzungsbedürftige Regelungslücken.
  6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer Rechtsnachfolge alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine rechtswirksame Übertragung der Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen. Ein Übergang von Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei, es sei denn, es handelt sich um eine gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge.
  7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  8. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den zwischen AIRFFECT und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, denen diese AGB zugrunde liegen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des deutschen Internationalen Privatrechts.
  9. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den zwischen AIRFFECT und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, denen diese AGB zugrunde liegen, ist Traunstein, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. AIRFFECT ist unberührt des vorstehenden Gerichtsstands berechtigt, gerichtliche Hilfe auch bei dem am Sitz des Kunden zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
  1. Änderungen am Liefergegenstand

Der Kunde ist nicht berechtigt, die äußere Erscheinung gelieferter AIRFFECT-Systeme oder deren Zubehör zu ändern (unzulässig ist insbesondere die Änderung der Farbe, vollständige oder teilweise Abdeckung oder Entstellung von Schriftzügen, Anbringung eigener Schriftzüge, usw.).

  1. Ausschluss des Reverse Engineering

Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. “Reverse Engineering” sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen.

  1. Sprache

Die vorstehenden AGB werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Maßgeblich für die Auslegung der AGB ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung.